Verpackungsgesetz (VerpackG) / Entsorgungskosten
Allgemeine Informationen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Anfragen zum Verpackungsgesetz beantworten, sofern diese nicht in Zusammenhang mit unseren Produkten stehen.
Ausführliche Beratung und Information zum Verpackungsgesetz erhalten Sie bei Ihren Verbänden, der IHK oder den dafür verantwortlichen Behörden, z.B. unter https://www.verpackungsregister.org/. Die nachfolgenden Informationen auf unserer Internetseite stellen keine Rechtsberatung dar.
Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt ab dem 1. Januar 2019 nur in Deutschland und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Bitte beachten Sie gegebenenfalls länderbezogene Regelungen. Es nimmt Händler und Hersteller, die mit Waren befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, deutlich stärker in die Pflicht, als dies noch bei der bislang geltenden Verpackungsverordnung der Fall war. Unabhängig von Verpackungsmaterial und -menge ist so nun jeder, der Verkaufsverpackungen (hierzu zählen ausdrücklich auch Versandverpackungen) nutzt, zu der Beteiligung an einem dualen System sowie zur Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) verpflichtet. Bei Missachtung dieser Vorgaben drohen Bußgelder sowie Verkaufsverbote.
Wen betrifft das Verpackungsgesetz konkret? Jeder Hersteller und Händler, der verpackte Waren an den privaten Endverbraucher in Deutschland vertreibt, muss sich mittels eines "Lizenzentgeltes" an einem dualen System beteiligen. Das duale System sorgt im Umkehrschluss für die Rücknahme des Verpackungsmülls, dessen Sortierung und letztendlich für das Recycling. Zusätzlich schreibt das Gesetz die Registrierung in der Registerdatenbank LUCID der Zentralen Stelle unter Angabe der zu beteiligenden Mengen und des dualen Systems Ihrer Wahl vor.
Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Letztvertreiber dazu verpflichtet, sich bei Lucid zu registrieren. Sollten Sie gewerbsmäßig Verpackungen in den Verkehr bringen, dann ist die direkte Beteiligung an einem Dualen System und die Registrierung auf jeden Fall zu empfehlen bzw. seit dem 1. Juli 2022 pflicht, um Geldbußen zu vermeiden.
Keine Rolle spielt dabei der Vertriebsweg, der Ihrem Gewerbe zugrunde liegt: Ob Sie Ihre Waren online im eigenen Webshop, über Plattformen wie Amazon oder eBay vertreiben oder offline in der Produktion tätig sind - das VerpackG verpflichtet Sie ausdrücklich und ausnahmslos zur Lizenzierung Ihrer Verpackungen.
Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden? Die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System gilt bereits ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung - Mindestmengen sieht das VerpackG somit ausdrücklich nicht vor. Grundsätzlich schreibt es die Lizenzierung aller Verpackungsarten vor, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten zu Hause entsorgt werden (hierzu zählen alle Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton ebenso wie solche aus Kunststoff).
Sofern Sie außer Serviceverpackungen noch weitere Verpackungen (z.B. Kartons, Füllmaterial, Etiketten, Klebebänder, Versandumschläge, Briefumschläge, etc.) im Sinne des Verpackungsgesetzes in Umlauf bringen, empfehlen wir Ihnen, sich selbst zu registriern und bei einem anerkannten Recyclingbetrieb anzumelden.
Was passiert bei Nichtbeachtung des Gesetzes? Sollten Sie falsche Mengen melden oder Ihrer Beteiligungspflicht grundsätzlich nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. Zudem unterliegen Ihre Waren ohne Verpackungslizenzierung einem Verkaufsverbot. Daneben wird die Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen führen, das für Transparenz und faire Spielregeln auf dem Markt sorgen soll und so Abmahnungen durch Wettbewerber provozieren kann.
Entsorgungskosten - Unser Service für Sie
Wir sind registriert unter der Nummer: DE 180 766 451 1961
Sie können uns deshalb beauftragen, die gekauften Verpackungen über uns zu lizensieren. Im Warenkorb werden zu den lizenzpflichtigen Artikel die entsprechenden Entsorgungskosten angegeben.
Als Nachweis erscheint die Abführung der Lizenzgebühren (unser Partner für das duale System ist Noventiz) mit Angabe unserer Registrierungsnummer auf Ihrer Rechnung.
Sind Sie als Gewerbeunternehmen in Deutschland schon im Verpackungsregister registriert und entrichten bereits Lizenzentgelte an ein Duales System (wie z.B. Landbell), müssen Sie jeweils nur die Menge an Serviceverpackungen in Ihrer Mengenmeldung ergänzen. Hierzu im Warenkorb "Haken" bei Entsorgungskosten entfernen.
Besonderheit Serviceverpackungen
Bei den von uns angebotenen Papiertragetaschen handelt es sich um Serviceverpackungen im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die von uns für den deutschen Markt angebotenen neutralen Serviceverpackungen werden entsprechend den geltenden Vorgaben der PPWR und des VerpackDG durch uns an einem dualen System beteiligt, deshalb sind die Preise bereits inkl. Entsorgungskosten.
Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Regelungen für Serviceverpackungen finden Sie auf den Internetseiten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR):
https://www.verpackungsregister.org/ppwr/serviceverpackungen