Entsorgungskosten

Gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019muss sich jeder Hersteller und Händler, der verpackte Ware an den privaten Endverbraucher vertreibt, mittels eines "Lizenzentgeltes" am dualen System beteiligen. Zusätzlich schreibt das Gesetz die Registrierung in der Registerdatenbank(LUCID)https://www.verpackungsregister.org/verpackungsregister-lucid/registrierung/auf-einen-blick/der Zentralen Stelle unter Angabe der zu beiliegenden Mengen und des dualen Systems Ihrer Wahl vor.
Wir sind registriert unter der Nummer: DE 180 766 451 1961
Sie können uns beauftragen, die gekauften Serviceverpackungen über uns zu lizensieren - unser Partner ist Noventiz. Im Warenkorb werden zu den lizenzpflichtigen Artikel die entsprechenden Entsorgungskosten angegeben. Als Nachweis erscheint die Abführung mit Angabe unserer Registrierungsnummer auf der Rechnung.
Sind Sie als Gewerbeunternehmen in Deutschland schon im Verpackungsregister registriert und entrichten bereits Lizenzentgelte an ein Duales System, müssen Sie jeweils nur die Menge an Serviceverpackungen in Ihrer Mengenmeldung ergänzen. Bei uns im Warenkorb dann "Haken" bei Entsorgungskosten entfernen.